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Haus geerbt, was nun? Die wichtigsten Tipps im Überblick

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Der Tod eines geliebten Mitmenschen ist eine emotional schwierige Zeit. In dieser über den Nachlass zu entscheiden, führt in vielen Familien zu Diskussionen und sogar Streit. Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung vererbt, können diese durch ihren hohen Wert und unterschiedliche Nutzungsvorlieben zu großen Problemen führen. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie mit einer Immobilie als Erbschaft richtig umgehen.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Bevor Sie sich als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft mit der geerbten Immobilie der Eltern oder des Partners befassen, ist eine grundlegende Entscheidung zu treffen: Möchten Sie das Erbe überhaupt annehmen? Sie haben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist hierfür beträgt sechs Wochen nach Eintritt des Erbfalls.

Oft entsteht erst nach dem Tod eines Mitmenschen ein kompletter Überblick über dessen finanzielle Situation. Im Falle eines überschuldeten Nachlasses sind Sie nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Achten Sie lediglich auf Einhaltung der genannten Frist.

Der richtige Umgang mit dem geerbten Haus

Treten Sie Ihr Erbe an, haben Sie mehrere Möglichkeiten, wie mit der Erbimmobilie umgegangen werden. Gerade als Erbengemeinschaft gilt es, Einigkeit über diesen Umgang zu erzielen. Unsere Experten raten dazu, sich nicht für eine Teilversteigerung zu entscheiden, sondern gemeinschaftlich eine gute Lösung zu finden. Ihre grundsätzlichen Optionen sind:

1. Eigennutzung der Immobilie

Sie nutzen die geerbte Immobilie selbst. Dies ist bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften üblich. Ihr Vorteil: Haben Sie mehr als zehn Jahre zusammen im Wohneigentum gewohnt, muss der hinterbliebene Partner keine Erbschaftssteuer zahlen. Bei erbenden Kindern kann sich eines der Kinder für den Einzug ins Elternhaus entscheiden. Mit den verbliebenen Geschwistern ist eine gütliche Einigung zu treffen.

2. Vermietung der Immobilie

Besteht kein aktives Interesse an der Eigennutzung, muss die geerbte Immobilie nicht verkauft werden. Stattdessen ist eine Vermietung denkbar, wobei sich die Erben die Mieteinnahmen teilen können. Auch hier kann mit einer entsprechenden Ausgleichszahlung eines der Geschwister zum alleinigen Eigentümer werden.

3. Verkauf der Immobilie

Falls keine enge emotionale Bindung zur Wohnimmobilie besteht, ist ein Verkauf eine sinnvolle Option. Hierdurch gelangen die Erben zu einer neuen Liquidität. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Änderung in der Eintragung des Grundbuches angestrebt werden. Für die Rechtsnachfolge ist in allen Situationen der Erbschein vorzulegen.

Was gilt bei Zahlung der Erbschaftssteuer?

In Sondersituationen, wie oben beschrieben, müssen Sie keine steuerliche Belastung fürchten. Grunderwerbssteuer ist nicht zu zahlen. Beachten Sie: Sollten Sie sich für die Eigennutzung der Immobilie entscheiden, fällt die Erbschaftssteuer dennoch an. Sie sollten also über eine zusätzliche Liquidität verfügen, um Ihrer steuerlichen Pflicht nachzukommen.

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