Energieausweis online erstellen

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Nachhaltigkeit und einen geringen Energieverbrauch wünschen sich Eigentümer, Käufer und Mieter gleichermaßen. Mit dem Energieausweis lässt sich auf einen Blick mehr über die Energieeffizienz von Gebäuden erfahren. Oft wissen Eigentümer nicht, in welchen Situationen sie zur Erstellung des Ausweises verpflichtet sind. Hier hilft Ihnen CSI Immobilien weiter und sorgt für Sicherheit bei diesem wichtigen Thema.

Viele wissen nicht, dass es den Energieausweis in zwei verschiedene Ausführungen gibt und man zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterscheidet. Im Folgenden erklären wir Ihnen kurz den Unterschied zwischen EnergieBEDARFsausweis und EnergieVERBRAUCHsausweis:

Bedarfsausweis

Ein Energiebedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf. Dieser ergibt sich aus dem Zustand des Gebäudes und ermöglicht so eine nutzerunabhängige Bewertung.

Verbrauchsausweis

Ein Energieverbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energiebedarf. Dieser ergibt sich aus dem Verbrauch der bisherigen Mieter bzw. bisherigen Eigentümer und ermöglicht so eine nutzerabhängige Bewertung.

Wann Sie einen Energieausweis benötigen

Bevor es zum Kauf Ihrer Immobilie oder zu einem Mietverhältnis kommt, haben Interessenten ein Anrecht darauf, mehr über den energetischen Zustand der Immobilie zu erfahren. Sofern Sie einen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung planen bzw. diese vermieten möchten, sind Sie zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet.

Den Ausweis müssen Sie Interessenten erst bei der Besichtigung vorlegen. Dennoch empfehlen wir aufgrund eigener Erfahrungswerte, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen und den Ausweis von einem zertifizierten Gutachter erstellen zu lassen. Sinnvoll ist es, bereits bei der Vermarktung online und offline den Ausweis vorlegen zu können. Dies gibt potenziellen Interessenten Klarheit beim zu erwartenden Verbrauch und schafft ein Vertrauensverhältnis zu Ihnen als Vermieter oder Verkäufer.

Umgekehrt sind Käufer berechtigt, sich zum vorgelegten Energieausweis beraten zu lassen. Dies erfolgt beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder anderen Experten. Da im Gutachten des Energieausweises auch Modernisierungsempfehlungen zu finden sind, sind Interessenten so schnell umfänglich informiert.

Energieausweis

Energieausweise über die Jahre aktuell halten

Aus Erfahrung empfiehlt CSI Immobilien, dem Exposé immer einen aktuellen Energieausweis beizulegen. Einzelne bauliche Veränderungen machen es seitens des Gesetzgebers nicht zwingend notwendig, den Ausweis zu erneuern. Beispielsweise können Sie eine neue Heizung in Ihr Immobilie einbauen, ohne dass dies in einem neuen Energieausweis festzuhalten ist.

Die Vorteile, sich für eine Erneuerung des Ausweises zu entscheiden, liegen auf der Hand. Mit jeder Modernisierung steigt die Energieeffizienz des Hauses und die Bewertung durch ein fachkundiges Gutachten fällt besser aus. Dies steigert die Chance, dass Sie qualifizierte Interessenten für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie finden. Und auch ein höher angesetzter Verkaufspreis lässt sich mit modernen Installationen besser rechtfertigen.

CSI Immobilien - Ihr Partner bei allen Energiefragen

Eigentümern in Dülmen und der Region Münsterland steht CSI Immobilien als kompetenter Partner zur Seite. Dies gilt auch bei Fragen rund um den Energieausweis – von der ersten Beratung zum Thema bis zur Vermittlung einer fachkundigen Gutachtenerstellung.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen weiteren Formalitäten und Aufgaben, die den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie angehen. Ob neue Grundrisse oder professionelle Foto- und Drohnenaufnahmen – bei uns ist Ihre Immobilie in den besten Händen. Sprechen Sie uns noch heute für eine geplante Ausweiserstellung an!

Häufige Fragen zum Energieausweis

Die Ausstellung des Energieausweises muss gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch einen spezialisierten Energieberater erfolgen. Hierbei handelt es sich um Experten wie Ingenieure oder Architekten, die über eine spezielle Qualifikation für die energetische Bewertung von Immobilien verfügen. Auch Handwerker dürfen das Dokument nach entsprechenden Fortbildungen ausstellen. Auflistungen von Energieexperten lassen sich online finden, auch eine direkte Nachfrage bei einem regionalen Fachbetrieb ist möglich.

Für den Immobilienverkauf oder die Vermietung müssen Sie den Energieausweis potenziellen Interessenten erst vorlegen, wenn es zu einer Besichtigung der Immobilie kommt. Aus praktischer Erfahrung empfehlen wir jedoch eine frühzeitige Erstellung des Energieausweises. Als wichtige Informationen im Rahmen der Immobilienvermarktung teilen Sie zukünftigen Mietern oder Käufern mit, was diese zu erwarten haben. Verstehen Sie den Energieausweis deshalb als sinnvollen Bestandteil des Exposés.

Beim Immobilienverkauf müssen Sie seit 2014 einen Energieausweis für nahezu alle Immobilien vorliegen. Ausgenommen sind hier Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen. Für Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unterhalb von 50 Quadratmetern muss ebenfalls kein Energieausweis vorliegen. Weitere Ausnahmen lassen sich dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entnehmen.

Zwei Arten von Ausweisen sind etabliert. Der Bedarfsausweis stellt den theoretischen Energiebedarf der Immobilie nach ihren baulichen Gegebenheiten dar. Die Bewertung dieses Bedarfs erfolgt unabhängig vom Verbraucher bzw. Nutzer der Immobilie. Dem gegenüber steht der Verbrauchsausweis. Dieser orientiert sich am tatsächlichen Energieverbrauch, der über die vergangenen Monate oder Jahre durch Mieter oder Eigentümer dieser Immobilie messbar geworden ist.

Einen Energieausweis erstellen zu lassen, kostet im Regelfall nur zwischen 50 und 70 Euro. Eine komplexere Bewertung findet bei größeren Immobilien mit sechs, acht oder mehr Wohneinheiten statt. Hier sollte mit 200 Euro oder mehr gerechnet werden. Auch eine Beantragung des Ausweises online ist möglich. Hier sollte je nach Anbieter mit circa 100 Euro gerechnet werden. Ein Bedarfsausweis ist im Regelfall teurer, durchschnittlich circa 400 Euro.

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