Eine Scheidung ist ein emotional aufgeladenes Ereignis. Eine gemeinsam bewohnte Immobilie wird schnell zum größten Streitobjekt. Erst recht, wenn die Kreditfinanzierung für Haus oder Wohnung noch läuft und beide Ehepartner im Kreditvertrag vermerkt sind. Eine gütliche Einigung ist wichtig und oft nur mit einem unabhängigen Partner zu erzielen. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Scheidungsfall richtig umgehen.
Allgemeines zur Scheidungsimmobilie
Die meisten Ehepaare haben sich gemeinsam den Traum vom Eigenheim verwirklicht. Hat ein Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht und wurde eine Gütertrennung vereinbart, sind die Verhältnisse geklärt. Ansonsten stellt die Immobilie in jedem Fall einen Zugewinn dar, den es im Rahmen der Scheidung abzuwickeln gilt.
Grundsätzlich ist eine notarielle Unterstützung auf diesem Weg ratsam. Als Experte sorgt er vor allem für eine rechtssichere Abwicklung, wenn einer der beiden Ehepartner über eine Scheidung oder Erbschaft die Immobilie erhalten hat. Hier würde der Zugewinn alleine dem entsprechenden Ehepartner zugerechnet.
Wohnrecht in der Scheidungsimmobilie
Unabhängig von Eintragungen im Grundbuch haben beide Partner das Recht, in der Immobilie wohnen zu bleiben. Nur die wenigsten geschiedenen Paare dulden diese Wohnsituation, sodass einer von beiden auszieht oder der Verkauf der Immobilie geplant wird. Bleibt ein Partner nach der Scheidung in der Immobilie, ist der andere entsprechend auszuzahlen.
Zu einem Überschreiben der Immobilie an den wohnhaft bleibenden Partner kommt es erst, wenn dieser Anteil vollständig ausgezahlt wurde. Gerade bei hohen Summen ist eine Ratenzahlung üblich, sodass das Überschreiben einige Zeit in Anspruch nimmt. Natürlich können beide Partner hierbei weiteres Vermögen berücksichtigen, das bei der Scheidung aufgeteilt wird.
Laufende Finanzierung der Immobilie
Haben beide Ehepartner eine Unterschrift im Kreditvertrag geleistet, fehlt dem Kreditinstitut im Extremfall ein Kreditnehmer. Es ist nicht selten, dass der Kreditgeber einen neuen Vertrag mit dem verbleibenden Eigentümer aufsetzen möchte. Dies kann zu neuen Kreditkonditionen wie höheren Schuldzinsen führen.
Besteht beidseitig kein Interesse mehr an der Immobilie, ist neben dem Verkauf eine Auflösung des Kreditvertrags denkbar. Sollte dieser noch nicht eine Laufzeit von zehn Jahren erreicht haben, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Diese beläuft sich auf 1,0 % bzw. 0,5 % des Gesamtbetrags, im Regelfall mehrere Tausend Euro.
Stressfreier Verkauf der Scheidungsimmobilie
Aufgrund der emotionalen Belastung entscheiden sich viele Paare, die gemeinsame Immobilie komplett aufzugeben und ein neues Leben zu beginnen. Der Erlös des Immobilienverkaufs bildet hierfür eine gute finanzielle Basis. Wir von CSI Immobilien stehen Ihnen gerne in dieser schwierigen Zeit zur Seite und kümmern uns um Ihren Immobilienverkauf. Von der Wertermittlung bis zum Aufsetzen des Kaufvertrags ist Ihre Immobilie bei uns jederzeit gut aufgehoben.